Sie lieben Ihr Eigentum und wollen sicher sein, dass Ihre Verwaltung das respektiert. Deshalb geben wir Ihnen unsere Leistungsversprechen. Und da ein Verprechen nur sinnvoll ist, wenn die Nichteinhaltung "bestraft" wird, zahlen wir Ihnen eine Verwaltergebühr zurück, wenn Sie uns "erwischen".
1) Jede Ihrer Anfragen beantworten wir innerhalb definierter Zeiten mindestens mit einem Zwischenbescheid (Ausnahme: Urlaub und Krankheit): Telefonanrufe innerhalb 24 Stunden, Emails innerhalb 2 Arbeitstagen und Briefe innerhalb einer Woche. Meistens werden wir schneller sein.
2) Ihr Geld soll sicher sein. Deshalb verfügen wir über Instandhaltungsrücklagen grundsätzlich nur gemeinsam mit einem Bevollmächtigten der WEG (gemeinsame Bankvollmacht) - sofern vom Beirat nichts anderes gewünscht ist - und verbuchen die Zahlungseingänge Ihrer Mieten ausschließlich auf insolvenzsicheren Treuhandkonten (Bankkonto auf fremde Rechnung).
3) Die Hausgeldabrechnung legen wir den Eigentümern spätestens zwei Wochen vor dem Abstimmungstermin vor. Sie haben somit immer genügend Zeit zur Überprüfung.
4) Wir besuchen jedes von uns betreute Objekt mindestens vier mal jährlich, treffen uns mit den Beiräten mindestens zwei Mal jährlich und halten mindestens halbjährlich Eigentümer- und Mietersprechstunden ab.
5) Wir behandeln unsere Lieferanten als Partner. Deshalb gibt es klare definierte Ausschreibungs- und Auftragsbedingungen, verlangen wir nach Möglichkeit Referenzen und zahlen wir grundsätzlich unter Skontoausnutzung.


